Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
Postfach, CH-8090 Zürich
Tel.: 043 259 39 99
Fax: 043 259 51 38

datenschutz@dsb.zh.ch
www.datenschutz.ch

Gesetze

Die Datenbearbeitungen der öffentlichen Organe des Kantons Zürich richten sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und der Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV).

Als öffentliche Organe gelten dabei Verwaltungsstellen von Kanton und Gemeinden, aber auch öffentliche Einrichtungen und Personen, die mit öffentlichen Aufgaben betraut sind. In Ergänzung zur Datenschutzgesetzgebung hat der Kanton Zürich eine Informatiksicherheitsverordnung erlassen.

Das Archivgesetz und die Archivverordnung regeln die Bearbeitung von Akten und Daten die zu historischen Zwecken über die ursprüngliche Aufgabenerfüllung der Verwaltung hinaus aufbewahrt werden.

Datenbearbeitungen durch private Personen und Organisationen sowie Bundesorgane richten sich nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz.