Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
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Neuer Kurs „IKT-Sicherheit für Gemeinden“

Der neue, eintägige Kurs „IKT-Sicherheit für Gemeinden“ des Datenschutzbeauftragten richtet sich an die Informationssicherheits- und Datenschutzverantwortlichen mit IT-Kenntnissen der Gemeinden und deren Vorgesetzte.

Kursziel: Die Teilnehmenden können die Anforderungen des IDG und der ISV in Bezug auf die Informationssicherheit praxisorientiert und effizient umsetzen.

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Leitfaden "Videoüberwachung durch öffentliche Organe"

Öffentliche Organe setzen vermehrt Videoüberwachung ein. Welche Voraussetzungen sie dabei zum Schutz der Grundrechte einhalten müssen und wie sie diese Voraussetzungen umsetzen können, zeigt der neue Leitfaden "Videoüberwachung durch öffentliche Organe (ohne Strafverfolgungsbehörden)" . Er enthält auch ein Musterregelement mit Stichwörtern zum Regelungsbedarf.

Leitfaden "Datenschutz im Sozialbereich"

Die Aufgaben im Sozialbereich sind vielfältig und komplex. Mitarbeitende in diesem Bereich sind auf den Austausch von Informationen mit anderen Stellen angewiesen. In der Regel handelt es sich bei solchen Informationen um sensible Angaben über die involvierten Personen. Der neue Leitfaden "Datenschutz im Sozialbereich"  führt die allgemeinen Voraussetzungen für den Umgang mit solchen Informationen aus und veranschaulicht diese anhand von zehn ausgewählten Praxisbeispielen.

Dienste von Dritten auf Websites von öffentlichen Organen

Öffentliche Organe integrieren zunehmend Dienste von Dritten in ihre Websites. Sie bleiben für diese Angebote verantwortlich und müssen mit den Dritten schriftliche Verträge schliessen. Blosse Links auf fremde Angebote sind klar als solche zu kennzeichnen.
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Merkblatt "Personendaten für Forschungsvorhaben"

Forschungsinstitute benötigen für ihre Vorhaben oftmals Personendaten. Das Merkblatt "Personendaten für Forschungsvorhaben"  (PDF) zeigt auf, welche Rahmenbedingungen ein Forschungsinstitut einzuhalten hat und wie es vorgehen soll, wenn es diese Daten von einem öffentlichen Organ (Gemeinde, kantonale Amtsstelle) des Kantons Zürich beziehen will.

Merkblatt "Zugriff auf ein dienstliches E-Mail-Konto"

Wenn Mitarbeitende unvorhergesehen austreten oder länger abwesend sind, muss der Arbeitgeber Massnahmen für ihr dienstliches E-Mail-Konto treffen. Das Merkblatt "Zugriff auf ein dienstliches E-Mail-Konto"  zeigt auf, wie diese Massnahmen umgesetzt werden können, damit sie dem Datenschutz, dem Personalrecht und den Interessen des Arbeitgebers genügen.