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  • Datenbearbeitung der Gemeinde betreffend das Einwohnerregister

    Gemeinden müssen, gestützt auf gesetzliche Grundlagen, bestimmte Personendaten im Einwohnerregister erfassen. Auch die Bekanntgabe von Personendaten an andere öffentliche Organe sowie an Private ist klar geregelt. Betroffene Personen können unter bestimmten Voraussetzungen die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen.