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Ausgewählte Beiträge
  • Einsicht in Archivbestände

    Informationen bleiben auch nach ihrer Archivierung grundsätzlich zugänglich. Bei Einsichtsgesuchen in Archivbestände müssen wie bei aufbewahrten Informationen auch die verschiedenen Interessen abgewogen werden.
  • Entsorgte Akten bleiben vertraulich

    Um vertrauliche Akten zur Vernichtung zu sammeln, werden in Ämtern oft speziell gesicherte Sammelcontainer bereitgestellt. Wie bei einem Aktenschredder dürfen eingeworfene Akten nicht mehr herausgenommen werden können – auch nicht bei versehentlichem Einwurf.
Begriff in Tätigkeitsberichten
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