Ausgewählte Beiträge
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Informationen bleiben auch nach ihrer Archivierung grundsätzlich zugänglich. Bei Einsichtsgesuchen in Archivbestände müssen wie bei aufbewahrten Informationen auch die verschiedenen Interessen abgewogen werden.
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Die verwaltungsrechtliche Aufsicht im Fürsorgebereich
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Um vertrauliche Akten zur Vernichtung zu sammeln, werden in Ämtern oft speziell gesicherte Sammelcontainer bereitgestellt. Wie bei einem Aktenschredder dürfen eingeworfene Akten nicht mehr herausgenommen werden können – auch nicht bei versehentlichem Einwurf.
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Ermessensspielraum im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips
Begriff in Tätigkeitsberichten