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Ausgewählte Beiträge
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) über die Geheimhaltung, den Datenschutz und die Daten- und Informationssicherheit bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen (PDF, 22 kB)
Die 2001 erstellten AGB bezwecken den Schutz der Persönlichkeitsrechte betroffener Personen und die Gewährleistung von Geheimheimhaltungsvorschriften, wenn Dritte für den Kanton Zürich Dienstleistungen im Bereich der Informatik erbringen. Der Datenschutzbeauftragte empfiehlt allen öffentichen Organen, diese beim Oursourcing in das Vertragswerk zu integrieren, da das Gesetz über die Auslagerung von Informatikdienstleistungen vom 23.8.1999 nur die grundsätzlichen Bedingungen enthält.
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Checklisten für Outsourcing-Verträge (PDF, 96 kB)
Die Checklisten unterstützen die öffentlichen Organe bei der Erarbeitung der notwendigen vertraglichen Vereinbarungen, wenn Tätigkeiten (auch ausserhalb der Informatik) ausgelagert werden.
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Kommentar zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die Geheimhaltung, den Datenschutz und die Daten- und Informationssicherheit bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen (PDF, 24 kB)
Der vorliegende Kommentar erläutert die AGB des Kantons Zürich über die Geheimhaltung, den Datenschutz und die Daten- und Informationssicherheit bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen.

