Ausgewählte Beiträge
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Unter welchen Umständen muss eine Behörde oder ein Behördenmitglied trotz Geheimhaltungspflichten aufgrund einer Anzeige- oder Mitteilungspflicht Daten von sich aus - ohne eine entsprechende Anfrage und ohne Einwilligung der betroffenen Person - bekannt geben? Wie steht es bei Melderechten?
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Im Verhältnis zwischen § 16 f. IDG (Bekanntgabe von Personendaten) und Art. 320 des Strafgesetzbuches (Verletzung des Amtsgeheimnisses) interessiert, ob die öffentlichen Organe bei einer Datenbekanntgabe gemäss § 8 Datenschutzgesetz durch die vorgesetzte Behörde vom Amtsgeheimnis entbunden werden müssen (Art. 320 Ziff. 2 Strafgesetzbuch).
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Amtshilfe durch die Stipendienbehörde
Begriff in Tätigkeitsberichten