Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
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Ausgewählte Beiträge
  • Forschungsprojekt über Jugendliche

    In Forschungsprojekten müssen datenschutzrechtliche Vorgaben von Beginn weg berücksichtigt werden. Bei einem Forschungsprojekt über die Mediennutzung von Jugendlichen stellte der Datenschutzbeauftragte diverse datenschutzrechtliche Mängel fest.
  • Patientenbericht: Spital muss pseudonymisieren

    Werden Patientenberichte in einem Spital intern an die Personalabteilung weitergeleitet, müssen sie pseudonymisiert werden. An den Ombudsmann hingegen müssen sie grundsätzlich in der bestehenden, nicht pseudonymisierten Form weitergeleitet werden.
  • Anonyme Auswertung garantiert

    Wird bei Befragungen den Befragten Anonymität zugesichert, muss garantiert werden, dass ein Rückschluss auf bestimmte oder bestimmbare Personen ausgeschlossen ist. Die tiefste Teilnehmendenzahl, die Rückschlüsse ausschliesst, ist von der verantwortlichen Stelle in jedem Einzelfall zu prüfen und festzulegen.
Begriff in Tätigkeitsberichten
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