Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
Postfach, CH-8090 Zürich
Tel.: 043 259 39 99
Fax: 043 259 51 38

datenschutz@dsb.zh.ch
www.datenschutz.ch

Themen

J
X
Y
1 | 2 | 3 |  Weiter
Ausgewählte Beiträge
  • Einsicht in Archivbestände

    Informationen bleiben auch nach ihrer Archivierung grundsätzlich zugänglich. Bei Einsichtsgesuchen in Archivbestände müssen wie bei aufbewahrten Informationen auch die verschiedenen Interessen abgewogen werden.
  • Inhalt aufbewahrter Strafakten

    Bei der Aufbewahrung von Akten aus Strafverfahren ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Personendaten dürfen so lange aufbewahrt werden, wie es für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Strafverfolgungsbehörde geeignet und erforderlich ist.
Begriff in Tätigkeitsberichten
1 | 2 | 3 |  Weiter