Themen
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Ausgewählte Beiträge
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Interne Akten sind out
Aus der Praxis des Schweizerischen Bundesgerichts
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Umgang mit dem Auskunftsrecht
Klare Regelung gegeben
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Volle Einsicht in die Akten? (Aspekte des Auskunftsrechts der betroffenen Person)
Kann jemand einfach zum Kanton gehen und Einblick in alle seine Personendaten verlangen? Was gilt, wenn über das Auskunftsrecht bereits ein Rekursverfahren hängig ist?
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Durchsetzung des Auskunftsrechts auf dem Rechtsweg
Welches Gericht ist zuständig für die Durchsetzung des Auskunftsrechts?
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"Spuren" des Auskunftsrechts beseitigen
Wegweisender Entscheid des Bundesgerichts
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Erkennungsdienstliche Behandlung von Personen
Per 1. Januar 2006 trat die total revidierte Verordnung über die erkennungsdienstliche Behandlung von Personen in Kraft.
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Einsicht in Prüfungen an der Medizinischen Fakultät
Die Einsicht in Prüfungen an der Medizinischen Fakultät ist grundsätzlich vollumfänglich zu gewähren. Mitunter darf sie aus Gründen des öffentlichen Interesses eingeschränkt werden. Dies ist der Fall bei Fragen, die für die Beurteilung der Prüfung grundlegend sind (so genannte «Ankerfragen»). Hier ist eine Einschränkung auf die reine Einsichtnahme ohne Abgabe von Kopien möglich, da die Fragen sonst künftigen Prüflingen zukommen könnten. Zur Verdeutlichung wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche das öffentliche Interesse präzisiert.
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Prüfungsarbeiten und Prüfungsprotokolle
Anspruch auf Einsicht ohne Interessennachweis
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Graphologische Gutachten und Bewerbung
Grundsätze für die Erstellung und Aufbewahrung

