Ausgewählte Beiträge
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Umfang der bekannt zu gebenden Informationen
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Eine Zürcher Gemeinde publizierte im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens weit über die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten hinaus gehende persönliche Daten einer einbürgerungswilligen Person – von Angaben zu Vermögen, Einkommen und Arbeitgeber bis zu Hinweisen zu Betreibungsregisterauszügen. Der Bezirksrat Affoltern stellt in seinem inzwischen rechtskräftigen Beschluss vom 14. Dezember 2006 fest, dass diese persönlichen Daten widerrechtlich veröffentlicht wurden.
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Gemeinden müssen, gestützt auf gesetzliche Grundlagen, bestimmte Personendaten im Einwohnerregister erfassen. Auch die Bekanntgabe von Personendaten an andere öffentliche Organe sowie an Private ist klar geregelt. Betroffene Personen können unter bestimmten Voraussetzungen die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen.
Begriff in Tätigkeitsberichten
Begriff in weiteren Beiträgen
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Fünf staatlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften erhalten aus den Einwohnerregistern die Angaben, die sie für die Verwaltung ihrer eigenen Mitglieder benötigen.
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Das neue Ausländergesetz führt die Meldepflicht für sozialhilfeabhängige Ausländerinnen und Ausländer ein. Gemeinden, die Sozialhilfe zahlen, müssen das Migrationsamt über Beginn, Umfang und Beendigung eines Sozialhilfebezugs informieren.
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Funktionen und Aufgaben / Rechte der betroffenen Personen