Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
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Ausgewählte Beiträge
  • E-Learning-Plattform und Schweigepflicht

    Eine E-Learning-Plattform für Studierende, welche besonders schützenswerte Personendaten enthält, darf unter Einhaltung gewisser Bedingungen eingerichtet werden. Besonders zu beachten sind Sicherheitsvorschriften wie der Passwortschutz sowie Geheimhaltungsbestimmungen.
  • Datenschutz im Gesundheitsförderungsprojekt

    Ohne ausdrückliche Einwilligung ist ein Arzt nicht zur Bekanntgabe von Adressen seiner Patientinnen und Patienten befugt – auch dann nicht, wenn es der Gesundheitsförderung der betroffenen Person dient und ihr in Form von kostenloser Beratung zugute kommt.
  • Einleitung einer Betreibung für Arztrechnung

    Ein Arzt oder ein Spital dürfen Daten zwecks Einleitung einer Betreibung gegen einen Patienten oder eine Patientin nur an das Betreibungsamt weitergeben, wenn der Patient eingewilligt oder die Gesundheitsdirektion vom Arztgeheimnis entbunden hat.
Begriff in Tätigkeitsberichten
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