Ausgewählte Beiträge
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Eine von der Gemeinde unterstützte Beratungsstelle für Alkoholprobleme darf im Rahmen eines Betreibungsverfahrens gegen einen ihrer Dienstleistungsempfänger die zur Einleitung des Verfah-rens nötigen Angaben dem Betreibungsamt zukommen lassen. Ist die Beratungsstelle dem Arztgeheimnis unterstellt, muss entweder die Einwilligung des Patien-ten eingeholt oder der Arzt durch die Aufsichtsbehörde vom Berufsgeheimnis entbunden werden.
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Ein Arzt oder ein Spital dürfen Daten zwecks Einleitung einer Betreibung gegen einen Patienten oder eine Patientin nur an das Betreibungsamt weitergeben, wenn der Patient eingewilligt oder die Gesundheitsdirektion vom Arztgeheimnis entbunden hat.
Begriff in Tätigkeitsberichten
Begriff in weiteren Beiträgen
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Gemeinden müssen, gestützt auf gesetzliche Grundlagen, bestimmte Personendaten im Einwohnerregister erfassen. Auch die Bekanntgabe von Personendaten an andere öffentliche Organe sowie an Private ist klar geregelt. Betroffene Personen können unter bestimmten Voraussetzungen die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen.
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Stellt der Datenschutzbeauftragte fest, dass ein kommunaler Datenschutzbeauftragter die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben korrekt und in genügendem Mass wahrgenommen hat, besteht kein Grund für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten.
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Funktionen und Aufgaben / Rechte der betroffenen Personen