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Ausgewählte Beiträge
  • Einsicht in Bewerbungsdossiers durch Teammitglieder

    Soweit es personalrechtlich zulässig ist, dürfen Teammitglieder in das Auswahlverfahren für ein künftiges Teammitglied mit einbezogen werden. Bei der Bekanntgabe entsprechender Daten der sich bewerbenden Person sind aber die Grundsätze des Datenschutzgesetzes zu beachten.
Begriff in Tätigkeitsberichten