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  • Fürsorge: Funktion bestimmt Einsicht

    Welches öffentliche Organ welche Einsicht in Fürsorgeakten der Sozialhilfebehörden erhält, hängt von seiner Funktion ab. Ob Haushaltsprüfung, Controlling oder verwaltungsrechtliche Aufsicht: Die Sozialbehörden müssen stets eine Interessenabwägung vornehmen.
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