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Patientenbericht: Spital muss pseudonymisieren
Werden Patientenberichte in einem Spital intern an die Personalabteilung weitergeleitet, müssen sie pseudonymisiert werden. An den Ombudsmann hingegen müssen sie grundsätzlich in der bestehenden, nicht pseudonymisierten Form weitergeleitet werden.
Begriff in Tätigkeitsberichten

