Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich
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Fax: 043 259 51 38

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Leitfaden "Datenschutz im Sozialbereich"

Die Aufgaben im Sozialbereich sind vielfältig und komplex. Mitarbeitende in diesem Bereich sind auf den Austausch von Informationen mit anderen Stellen angewiesen. In der Regel handelt es sich bei solchen Informationen um sensible Angaben über die involvierten Personen. Der neue Leitfaden "Datenschutz im Sozialbereich"  führt die allgemeinen Voraussetzungen für den Umgang mit solchen Informationen aus und veranschaulicht diese anhand von zehn ausgewählten Praxisbeispielen.

Merkblatt "Personendaten für Forschungsvorhaben"

Forschungsinstitute benötigen für ihre Vorhaben oftmals Personendaten. Das Merkblatt "Personendaten für Forschungsvorhaben"  (PDF) zeigt auf, welche Rahmenbedingungen ein Forschungsinstitut einzuhalten hat und wie es vorgehen soll, wenn es diese Daten von einem öffentlichen Organ (Gemeinde, kantonale Amtsstelle) des Kantons Zürich beziehen will.

Dienste von Dritten auf Websites von öffentlichen Organen

Öffentliche Organe integrieren zunehmend Dienste von Dritten in ihre Websites. Sie bleiben für diese Angebote verantwortlich und müssen mit den Dritten schriftliche Verträge schliessen. Blosse Links auf fremde Angebote sind klar als solche zu kennzeichnen.
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Merkblatt "Vorabkontrolle"

Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen beabsichtigte Datenbearbeitungen rechtzeitig auf die Vereinbarkeit mit dem Datenschutz prüfen lassen, wenn die Datenbearbeitungen mit besonderen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen verbunden sind.

Damit die öffentlichen Organe einfach klären können, ob sie eine geplante Datenbearbeitung zur Vorabkontrolle melden müssen, stellt ihnen der Datenschutzbeauftragte das Merkblatt "Vorabkontrolle"  (PDF) zur Verfügung.