Informationssicherheit

Die Verantwortlichen der Einwohnerkontrolle müssen dafür sorgen, dass die Informationen, die im Bereich der Einwohnerkontrolle bearbeitet werden, durch angemessene Massnahmen geschützt werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass nur berechtigte Personen Zugriff und somit Kenntnis von diesen Informationen erhalten. Auch Massnahmen, die verhindern, dass die Informationen nicht zur Verfügung stehen oder verloren gehen, gehören dazu.

Informationssysteme
Die Einwohnerkontrolle muss ihre Informationen mit angemessenen organisatorischen und technischen Sicherheitsmassnahmen schützen. Die Massnahmen sind darauf auszurichten, dass sie die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Zurechenbarkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleisten.
Beispiele für Massnahmen sind regelmässige Schulungs- und Sensibilisierungskampagnen, die Vergabe von Zugangs- und Zugriffsberechtigungen gemäss dem Grundsatz «so viel wie notwendig, so wenig wie möglich», Einführung von Regeln für die Erstellung starker Passwörter und den sicheren Umgang damit, regelmässige Erstellung von Backups, Protokollierung der Aktivitäten usw. Im Massnahmenkatalog finden die für die Informationssicherheit verantwortlichen Personen die angemessenen Massnahmen.

Papierablage
Auch die physische Ablage muss geschützt werden, wobei insbesondere die Vertraulichkeit eine grosse Rolle spielt. Die Massnahmen sind hauptsächlich darauf auszurichten, dass nur berechtigte Personen Kenntnis von deren Inhalt erlangen. Beispielsweise sind Personaldossiers in abschliessbaren Schränken aufzubewahren.

§ 7 IDG



Informationssicherheit

Die Verantwortlichen der Einwohnerkontrolle müssen dafür sorgen, dass die Informationen, die im Bereich der Einwohnerkontrolle bearbeitet werden, durch angemessene Massnahmen geschützt werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass nur berechtigte Personen Zugriff und somit Kenntnis von diesen Informationen erhalten. Auch Massnahmen, die verhindern, dass die Informationen nicht zur Verfügung stehen oder verloren gehen, gehören dazu.

Informationssysteme
Die Einwohnerkontrolle muss ihre Informationen mit angemessenen organisatorischen und technischen Sicherheitsmassnahmen schützen. Die Massnahmen sind darauf auszurichten, dass sie die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Zurechenbarkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleisten.
Beispiele für Massnahmen sind regelmässige Schulungs- und Sensibilisierungskampagnen, die Vergabe von Zugangs- und Zugriffsberechtigungen gemäss dem Grundsatz «so viel wie notwendig, so wenig wie möglich», Einführung von Regeln für die Erstellung starker Passwörter und den sicheren Umgang damit, regelmässige Erstellung von Backups, Protokollierung der Aktivitäten usw. Im Massnahmenkatalog finden die für die Informationssicherheit verantwortlichen Personen die angemessenen Massnahmen.

Papierablage
Auch die physische Ablage muss geschützt werden, wobei insbesondere die Vertraulichkeit eine grosse Rolle spielt. Die Massnahmen sind hauptsächlich darauf auszurichten, dass nur berechtigte Personen Kenntnis von deren Inhalt erlangen. Beispielsweise sind Personaldossiers in abschliessbaren Schränken aufzubewahren.

§ 7 IDG