Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Im Schweizerischen Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) ist die FES definiert als eine elektronische Signatur, die besondere Anforderungen erfüllt:

  1. Sie ist ausschliesslich der Inhaberin oder dem Inhaber zugeordnet.
  2. Sie ermöglicht die Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers.
  3. Sie wird mit Mitteln erzeugt, welche die Inhaberin oder der Inhaber unter ihrer oder seiner alleinigen Kontrolle halten kann.
  4. Sie ist mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Im Schweizerischen Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) ist die FES definiert als eine elektronische Signatur, die besondere Anforderungen erfüllt:

  1. Sie ist ausschliesslich der Inhaberin oder dem Inhaber zugeordnet.
  2. Sie ermöglicht die Identifizierung der Inhaberin oder des Inhabers.
  3. Sie wird mit Mitteln erzeugt, welche die Inhaberin oder der Inhaber unter ihrer oder seiner alleinigen Kontrolle halten kann.
  4. Sie ist mit den Daten, auf die sie sich bezieht, so verknüpft, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.