Schutzstufe 1–2

Die Allgemeine Informationssicherheitsrichtlinie, AISR definiert zwei Schutzstufen «1 – Grundschutz» (grün) und «2 – erhöhter Schutz» (orange). Alle Informationssysteme sind unter Berücksichtigung der Informationsklassifizierung der zu bearbeitenden Daten einer Schutzstufe zuzuordnen.

Schutzstufe 1–2

Die Allgemeine Informationssicherheitsrichtlinie, AISR definiert zwei Schutzstufen «1 – Grundschutz» (grün) und «2 – erhöhter Schutz» (orange). Alle Informationssysteme sind unter Berücksichtigung der Informationsklassifizierung der zu bearbeitenden Daten einer Schutzstufe zuzuordnen.