Schutzstufe 1–2

Die Allgemeine Informationssicherheitsrichtlinie, AISR definiert zwei Schutzstufen «1 – Grundschutz» (grün) und «2 – erhöhter Schutz» (orange). Alle Informationssysteme müssen einer Schutzstufe unter Berücksichtigung der Informationsklassifizierung zu bearbeitender Daten zugeordnet werden.

Schutzstufe 1–2

Die Allgemeine Informationssicherheitsrichtlinie, AISR definiert zwei Schutzstufen «1 – Grundschutz» (grün) und «2 – erhöhter Schutz» (orange). Alle Informationssysteme müssen einer Schutzstufe unter Berücksichtigung der Informationsklassifizierung zu bearbeitender Daten zugeordnet werden.