Ein­bür­ge­run­gen

Während eines Einbürgerungsprozesses werden grosse Mengen an sehr sensitiven Personendaten gesammelt. Die Sammlung und die Veröffentlichung dieser Daten werfen immer wieder datenschutzrechtliche Fragen auf.

Datenerhebungen beim Arbeitgebenden

Auskünfte von Arbeitgebenden über einbürgerungswillige Personen sind grundsätzlich nicht geeignet und erforderlich, um das Vorliegen von Einbürgerungsvoraussetzungen abzuklären.

Fragebogen an Lehrpersonen

Bei Einbürgerungen ist eine systematische Datenerhebung per Fragebogen in der Schule unzulässig. Eine Auskunftserteilung im Einzelfall ist zulässig.

Veröffentlichung von Einbürgerungsdaten

Im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens dürfen nur die Daten der betroffenen Person veröffentlicht werden, die für die Einbürgerungsentscheidung wesentlich sind. Bei einer Veröffentlichung im Internet ist das Risiko einer Persönlichkeitsverletzung besonders hoch. Deshalb dürfen nur für die Identifikation notwendige Daten im Internet veröffentlicht werden.