Bio­me­tri­sche Aus­wer­tung beim On­line-As­sess­ment

Eine Direktion legte der Datenschutzbeauftragten das Projekt für den Einsatz von Online-Assessments bei der Personalrekrutierung vor. Während das Assessment absolviert wird, werden Bildaufnahmen gemacht und automatisch ausgewertet.

Bei Unregelmässigkeiten werden die Recruiterin oder der Recruiter darüber informiert und die Bildaufnahmen werden zugänglich gemacht. Das Assessment wird von den Stellenbewerbenden in den meisten Fällen in ihren Privaträumen absolviert. Das Bildmaterial wird biometrisch ausgewertet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Bewerberin oder der Bewerber das Assessment selbst durchführt und keine zusätzliche Person mithilft.

Die Datenschutzbeauftragte beurteilte die Bildaufnahmen und ihre biometrische Auswertung als unverhältnismässig für den Zweck der Verhinderung von unlauterem Verhalten. Sie hält fest, dass mildere Mittel einzusetzen sind. Zudem verlangt sie, dass die Daten in Zusammenhang mit dem Assessment verschlüsselt gespeichert werden. Sie sollen gelöscht werden, sobald der Zweck der Rekrutierung erfüllt ist.