Po­li­zei: Da­ten­aus­tausch über Kan­tons­gren­zen und Staats­ebe­nen hin­weg

Die Polizei muss immer mehr interkantonal agieren können. Auch der Austausch von besonderen Personendaten findet über die Kantonsgrenzen hinweg statt. Die heutigen technischen Möglichkeiten erleichtern diesen Austausch. Allerdings müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.

Für den Datenaustausch mit Behörden anderer Kantone und des Bundes über die geplanten Plattformen und durch die Verknüpfung polizeilicher Systeme müssen zuerst die erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Zudem sind Fragen der Verfassungsmässigkeit zu klären.

Bei kantonsübergreifend geplanten Projekten der Kantonspolizei arbeitete die Datenschutzbeauftragte mit den Datenschutzbehörden der anderen Kantone zusammen. Sie brachte ihre Sicht im Rahmen einzelner Geschäfte ein, aber auch über die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten privatim.

Die Datenschutzbeauftragte ist involviert in ein Projekt der Kantonspolizei zur Beschaffung einer neuen Lagebildsoftware durch Polizeikorps und Blaulichtorganisationen verschiedener Kantone und Städte. Sie koordinierte die Stellungnahmen der beteiligten Datenschutzbehörden zuhanden der Projektleitung.

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Die detaillierten und mit Umsicht erstellten Datenschutz-Folgenabschätzungen der Kantonspolizei erleichterten nicht nur die Arbeit der Kantonspolizei, sondern auch jene der Datenschutzbeauftragten wesentlich.

Eine seriöse Datenschutz-Folgenabschätzung erleichtert die Arbeit

Die Kantonspolizei legte der Datenschutzbeauftragten im Jahr 2022 zahlreiche Vorhaben zur Prüfung vor. Die Komplexität der Vorhaben beanspruchte die Ressourcen der Datenschutzbeauftragten stark. Sie führte unter anderem eine Vorabkontrolle eines Systems für die automatisierte Personensicherheitsprüfung durch und prüfte ein neues System zur Fotografie bei der erkennungsdienstlichen Behandlung sowie eine Applikation zur taktischen Kriminalanalyse. Sie stellte fest, dass die Vorhaben der Kantonspolizei die Vorgaben des Datenschutzes wie auch der Informationssicherheit in hohem Mass erfüllen. Die detaillierten und mit Umsicht erstellten Datenschutz-Folgenabschätzungen der Kantonspolizei erleichterten nicht nur die Arbeit der Kantonspolizei, sondern auch jene der Datenschutzbeauftragten wesentlich. Dadurch konnte sie die grosse Anzahl an Vorhaben speditiv bearbeiten. Die Kantonspolizei konnte diese ebenso speditiv umsetzen.

Anpassung der Rechtslage durch die Revision des Polizeigesetzes

Die Datenschutzbeauftragte begleitete die Sicherheitsdirektion und die Kantonspolizei bei der Revision des Polizeigesetzes. Die Revision steht ebenfalls in Zusammenhang mit den Bestrebungen zum interkantonalen polizeilichen Informationsaustausch. Mit der Revision sollen unter anderem Grundlagen geschaffen werden, die der Polizei im Rahmen der Amtshilfe einen Datenaustausch mit anderen Polizeien sowie Behörden von Bund und Kantonen im Abrufverfahren erleichtern sollen. Ihre Datenbanken sollen verknüpft werden können. Weiter sollen die Fahrzeugfahndung und die Verkehrsüberwachung (AFV) automatisiert werden. Die Videoaufnahmen aus der Verkehrsleitung sollen neu für weitere Zwecke genutzt werden können.

Die Datenschutzbeauftragte wurde von der Sicherheitsdirektion im Jahr 2021 zur Stellungnahme eingeladen. Sie hielt fest, dass der Vorentwurf zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen an die Rechtsgrundlagen in einigen Punkten nicht erfüllte. In einer zweiten Stellungnahme zu einem angepassten Vorentwurf waren einzelne Bestimmungen verbessert worden. Im direkten Austausch unterstützte die Datenschutzbeauftragte die Kantonspolizei bei der Redaktion einzelner Bestimmungen. Zum Datenaustausch verwies sie auf die kantonsübergreifenden Projekte.

Das Video auf dieser Seite ist auf der datenschutzkonformen, schweizerischen Videoplattform Switchtube veröffentlicht, weshalb keine Zwei-Klick-Lösung eingesetzt werden muss.