Vorwort
Die Datenschutzbeauftragte Dr. Dominika Blonski am Jubiläumsanlass. Foto: dsb
Die Datenschutzbeauftragte berichtet dem Wahlorgan periodisch über Umfang und Schwerpunkte der Tätigkeiten, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über die Wirkung des Gesetzes. Der Bericht wird veröffentlicht (§ 39 IDG).
Der vorliegende 31. Tätigkeitsbericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis und mit 31. Dezember 2025 ab und erscheint ausschliesslich digital mit audiovisuellen Inhalten auf
Im Berichtsjahr feierte die Datenschutzbeauftragte das 30-jährige Bestehen der kantonalen Datenschutzgesetzgebung und damit auch ihrer Behörde. Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) ist am 1. Januar 1995 in Kraft getreten. Mit verschiedenen Aktivitäten wie dem Jubiläumsanlass oder dem Tag der offenen Tür hat die Datenschutzbeauftragte Behördenmitgliedern, Verwaltungsmitarbeitenden sowie politischen Vertreterinnen und Vertretern ihr Tätigkeitsgebiet näher bringen können.
Das revidierte Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) sieht unter anderem neue Aufgaben der Datenschutzbeauftragten in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip vor.
Im November 2025 hat der Kantonsrat die Detailberatung zur Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz durchgeführt und dem revidierten Gesetz im März 2026 zugestimmt. Dieses sieht unter anderem neue Aufgaben der Datenschutzbeauftragten in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip vor.
Aktuelles Thema bleiben Auslagerungen von Datenbearbeitungen. Mehrere öffentliche Organe haben der Datenschutzbeauftragten im Berichtsjahr Auslagerungsprojekte von Softwareanbietern, externen Plattformen oder Cloud-Lösungen vorgelegt. Das IDG hält für die Auslagerung klare Vorgaben fest. Zunehmend setzen öffentliche Organe künstliche Intelligenz (KI) in ihrem Alltag ein. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen schliessen Datenbearbeitungen durch KI-Lösungen ein. Beim Einsatz von KI kann ebenfalls eine Auslagerung vorliegen.