Mit selbstgemachter KI zum Ziel
Die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich ist die Ansprechpartnerin für Einwohnerinnen und Einwohner bezüglich Angelegenheiten zu Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung. Sie klärt die Ansprüche auf Entschädigung ab, bietet Beratungen zur Arbeitslosenversicherung an und richtet die Entschädigungszahlungen an die Einwohnerinnen und Einwohner aus.
Diese Entschädigungszahlungen sind komplex, weshalb es in der Praxis zu Verzögerungen kommen kann. Dies ist für die Betroffenen unbefriedigend, da sie oftmals rasch auf die Entschädigungszahlungen angewiesen sind. Die Verzögerung entsteht durch die aufwendige Berechnung des versicherten Verdienstes einer betroffenen Person. Sie stützt sich nicht nur auf die Angaben der entsprechenden Person, sondern auch auf Referenzwerte aus verschiedenen Plattformen und Informationssystemen des Kantons und des Bundes, beispielsweise dem SECO Datamart, einer Datenbank, die vom Staatssekratariat für Wirtschaft (SECO) betrieben wird und Beschäftigungsstatistiken, Branchenanalysen und wirtschaftliche Indikatoren umfasst.
Die Datenschutzbeauftragte begrüsste, dass sich diese KI-Lösung ausschliesslich lokal auf den Rechnern der Mitarbeitenden des Amts für Arbeit beziehungsweise der Arbeitslosenkasse befindet.
Um diesen Prozess zu vereinfachen, hat das Amt für Arbeit einen KI-Algorithmus entwickelt, der eine Berechnung des versicherten Verdienstes anhand der genannten Plattformen und Informationssysteme rasch vornehmen kann. Der durch die KI berechnete Betrag kann im Anschluss von den Mitarbeitenden der Arbeitslosenkasse als Referenzwert betrachtet werden, damit sie keine mehrmaligen Kontrollen durchführen müssen. Die Datenschutzbeauftragte beurteilte dieses Vorhaben und begrüsste, dass sich diese KI-Lösung ausschliesslich lokal auf den Rechnern der Mitarbeitenden des Amts für Arbeit beziehungsweise der Arbeitslosenkasse befindet. Die zuständigen öffentlichen Organe haben damit eine vollständige Kontrolle über die Datenbearbeitungen mit dem Algorithmus und können Rechenschaft über diese Datenbearbeitungen abliefern. Zudem stellt ein entsprechendes Rollen- und Berechtigungskonzept sicher, dass nur jene Mitarbeitende Zugriff auf die KI haben, die dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben, also die Berechnung des versicherten Verdienstes, benötigen. Diese zielgerichtete Verwendung künstlicher Intelligenz bringt praktischen Nutzen und bietet weniger Risiken als die Verwendung einer unspezifischen generativen KI von einem Drittanbieter, die nicht spezifisch für diesen Anwendungsfall entwickelt wurde.