Smart Prisons Zürich wird umgesetzt
Im Jahr 2024 hat das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung (JuWe) das Projekt Smart Prisons Zürich (SMAZH) der Datenschutzbeauftragten zur Vorabkontrolle vorgelegt. Mit dem Projekt sollen inhaftierten Personen in den Institutionen des JuWe IT-Geräte zur Verfügung gestellt werden.
Mit SMAZH sollen Wiedereingliederung, Normalisierung und Gewährleistung des Betriebs des Justizvollzugs in den Hafträumen gefördert werden. Die modulare Lösung ermöglicht es inhaftierten Personen, über diese IT-Geräte verschiedene Dienste in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören etwa elektronische Formulare, Finanzmanagement, Infoboard, Kalender, Nachrichtenkomponenten sowie Telefon- und Videokommunikation.
Durch Prozesse ist sicherzustellen, dass den betroffenen Personen ihre Rechte gewährt werden.
Die Datenschutzbeauftragte hat das System in rechtlicher und organisatorisch-technischer Hinsicht überprüft und ein sehr durchdachtes und weitgehend datenschutzkonformes System vorgefunden. Sie hat einige rechtliche Hinweise gegeben und wenige Massnahmen im technisch-organisatorischen Bereich vorgeschlagen. Insbesondere hat sie darauf hingewiesen, dass die im Rahmen des Projekts vorgesehenen Bearbeitungen von Personendaten in Ergänzung der im Straf- und Justizvollzugsgesetz (StJVG) und der zugehörigen Verordnung verankerten Rechtsgrundlagen in der Verordnung oder einem Reglement ausführlich zu regeln sind. Ebenso hat sie festgehalten, dass durch Prozesse und Kontrollen sichergestellt werden muss, dass keine über die vorgesehenen Zwecke hinausgehende Bearbeitung von Personendaten erfolgt und nur die für diese Zwecke notwendigen Bearbeitungen durchgeführt werden.
Durch Prozesse ist sicherzustellen, dass den betroffenen Personen ihre Rechte gewährt werden. Falls Entwicklungsprozesse, Wartung und Support den Zugriff der Leistungserbringerin auf besondere Personendaten erfordern, sind diese durch spezielle Massnahmen zu schützen.