Vorwort

Die Datenschutzbeauftragte Dr. Dominika Blonski beim Interview. Foto: dsb
Das zuständige öffentliche Organ hat zu beurteilen, ob die Datenbearbeitungen rechtmässig, zweckmässig und verhältnismässig sind, um seine Aufgabe zu erfüllen.
Die Beauftragte berichtet dem Wahlorgan periodisch über Umfang und Schwerpunkte der Tätigkeiten, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über die Wirkung des Gesetzes. Der Bericht wird veröffentlicht (§ 39 IDG).
Der vorliegende 30. Tätigkeitsbericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis und mit 31. Dezember 2024 ab und erscheint ausschliesslich digital. Er wird unter www.datenschutz.ch publiziert.
Die digitale Transformation in der Verwaltung ist 2024 weiter vorangeschritten, was sich auch auf das Tätigkeitsgebiet der Datenschutzbeauftragten auswirkt. Öffentliche Organe aus den unterschiedlichen Bereichen haben der Datenschutzbeauftragten ihre neu entwickelten digitalen Projekte zur Überprüfung vorgelegt. Dabei sind die Privatsphäre und somit die Grundrechte der Bevölkerung unabhängig von der eingesetzten Technologie zu wahren.
Die Verantwortung für die Bearbeitung von Daten von Bürgerinnen und Bürgern liegt beim jeweils zuständigen öffentlichen Organ. Dieses hat zu beurteilen, ob die Datenbearbeitungen rechtmässig, zweckmässig und verhältnismässig sind, um seine Aufgabe zu erfüllen. Die Datenschutzbeauftragte berät öffentliche Organe und ihre Mitarbeitenden zu Fragen des Datenschutzes und zur Informationssicherheit. Als Aufsichtsbehörde beaufsichtigt sie die öffentlichen Organe im Kanton Zürich.
In ihren Kontrollen aber auch durch die Meldungen von Datenschutzvorfällen stellt die Datenschutzbeauftragte Mängel fest. Gerade angesichts der international zunehmenden Cyberrisiken ist die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und der Massnahmen zur Informationssicherheit von hoher Bedeutung. Erfolgt dies nicht, geht das Vertrauen der Bevölkerung verloren – und dieses Vertrauen ist essenziell, damit die öffentlichen Organe ihre Aufgaben erfüllen können.
Dr. Dominika Blonski
Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich