Neu­es Mus­ter­re­gle­ment für Vi­deo­über­wa­chung im öf­fent­li­chen Raum

Öffentliche Organe des Kantons Zürich setzen Videoüberwachung beispielsweise bei öffentlichen Anlagen oder an Schulen zum Schutz von Personen, Gebäuden und Sachwerten ein.

Eine Videoüberwachung ist datenschutzkonform, wenn sie dazu dient, den Betrieb der öffentlichen Anlage ohne Störung aufrecht zu erhalten und die Sicherheit nicht mit anderen, weniger in die Persönlichkeitsrechte eingreifenden Mitteln gewährleistet werden kann. Die Überwachung ist räumlich und zeitlich auf das absolut Notwendige zu beschränken. Die Aufbewahrungsfrist der Aufnahmen sollte möglichst kurz sein. Es ist zudem auf die Videoüberwachung hinzuweisen.

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Zur Unterstützung der öffentlichen Organe hat die Datenschutzbeauftragte ein Musterreglement für die Videoüberwachung erarbeitet, das auf der Website der Datenschutzbeauftragten heruntergeladen und zur eigenen Verwendung angepasst werden kann.

Das öffentliche Organ erlässt und publiziert ein Reglement, das die Modalitäten, insbesondere auch diejenigen der Auswertung, transparent regelt. Zur Unterstützung der öffentlichen Organe hat die Datenschutzbeauftragte ein Musterreglement für die Videoüberwachung erarbeitet, das auf der Website der Datenschutzbeauftragten heruntergeladen und zur eigenen Verwendung angepasst werden kann.

Links zu den Hilfsdokumenten: