Sperrmöglichkeit für Grundbuchdaten im Internet
Seit Ende 2024 können Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ihre Eigentümerdaten für den GIS-Browser sperren lassen. Die Datenschutzbeauftragte regte an, die Möglichkeit einer Sperre der Grundeigentümerdaten zu schaffen.
Im Jahr 2023 wurde im Kanton Zürich die Möglichkeit geschaffen, Grundeigentümerdaten über das kantonale geografische Informationssystem (GIS-Browser) im Internet abzurufen. Die Datenschutzbeauftragte hielt als Antwort auf mehrere Anfragen von Privatpersonen fest, dass für diese Veröffentlichung von Grundbuchdaten eine genügende Rechtsgrundlage in der kantonalen Grundbuchverordnung besteht und das geltende Recht in diesem Bereich keine Möglichkeit einer Datensperre vorsieht (vgl. dazu Tätigkeitsbericht 2023). Sie regte zudem beim zuständigen Notariatsinspektorat an, die Möglichkeit einer Sperre der elektronischen Datenbekanntgabe aus dem Grundbuch im kantonalen Grundbuchrecht zu schaffen, wie dies in verschiedenen anderen Kantonen bereits der Fall ist.
Seit Ende 2024 können Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Sperrung der Eigentümerdaten im GIS-Browser verlangen.
Seit dem 1. Dezember 2024 können Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Sperrung der Eigentumsdaten im GIS-Browser verlangen. Dafür wurde in der kantonalen Grundbuchverordnung eine rechtliche Grundlage geschaffen. Über die Website der Notariate Zürich kann die Sperrung mittels Formular verlangt werden. Eine allfällige Entsperrung erfolgt über den gleichen Kanal.
Die neue Sperrmöglichkeit besteht nur für die Eigentumsabfrage über den kantonalen GIS-Browser. Eine Sperrung der über das Grundbuchamt erhältlichen Grundbuchdaten ist nicht möglich, da es sich beim Grundbuch um ein öffentliches Register handelt.