Soziale Medien

Wenn Schulen Informationen beispielsweise über Facebook, Threema und/oder im Klassenverband über Schulblogs auf der Website veröffentlichen und austauschen, müssen sie beim Einrichten der Accounts und beim «Posten» der Nachrichten gewisse datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen.

Da die Schülerinnen und Schüler für die Nutzung sozialer Medien auch eigene Daten bekanntgeben müssen, muss das Einrichten eines «Accounts» freiwillig sein. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern sind die Eltern zu informieren. Die auf diesem Weg bekannt gemachten schulischen Informationen müssen auch auf andere Weise zugänglich sein.

Der interaktive Austausch ist infolge der heiklen umfassenden Datenerfassung, -speicherung und Weiterbearbeitung durch die Betreiber auf ein Minimum zu beschränken. Auf den Austausch sensitiver Informationen wie solche über die Gesundheit oder Ähnliches ist zu verzichten.

Wird über Messengers kommuniziert, sind vor allem die Verschlüsselung, der Serverstandort und die Möglichkeit der anonymen Nutzung datenschutzrelevant. Es ist von Vorteil, Anbieter zu berücksichtigen, die europäische Standorte und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten (beispielsweise Threema, uTox).

Siehe Merkblatt Messenger und Videokonferenzsysteme
Siehe Merkblatt privatim Datenschutzkonforme Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Organe

Siehe auf Youtube Sind wir den Digitalkonzernen ausgeliefert?
Siehe auf Youtube Wovor haben die Digitalkonzerne Angst?

Siehe unter Website.

Soziale Medien

Wenn Schulen Informationen beispielsweise über Facebook, Threema und/oder im Klassenverband über Schulblogs auf der Website veröffentlichen und austauschen, müssen sie beim Einrichten der Accounts und beim «Posten» der Nachrichten gewisse datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen.

Da die Schülerinnen und Schüler für die Nutzung sozialer Medien auch eigene Daten bekanntgeben müssen, muss das Einrichten eines «Accounts» freiwillig sein. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern sind die Eltern zu informieren. Die auf diesem Weg bekannt gemachten schulischen Informationen müssen auch auf andere Weise zugänglich sein.

Der interaktive Austausch ist infolge der heiklen umfassenden Datenerfassung, -speicherung und Weiterbearbeitung durch die Betreiber auf ein Minimum zu beschränken. Auf den Austausch sensitiver Informationen wie solche über die Gesundheit oder Ähnliches ist zu verzichten.

Wird über Messengers kommuniziert, sind vor allem die Verschlüsselung, der Serverstandort und die Möglichkeit der anonymen Nutzung datenschutzrelevant. Es ist von Vorteil, Anbieter zu berücksichtigen, die europäische Standorte und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten (beispielsweise Threema, uTox).

Siehe Merkblatt Messenger und Videokonferenzsysteme
Siehe Merkblatt privatim Datenschutzkonforme Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Organe

Siehe auf Youtube Sind wir den Digitalkonzernen ausgeliefert?
Siehe auf Youtube Wovor haben die Digitalkonzerne Angst?

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