Website
Betreiben einer Website Siehe Merkblatt Sichere Website Betreiben der Website durch externe Dienstleister Siehe unter Auslagerung. Einbinden von Videos Siehe Merkblatt Dienste Dritter auf Websites Informationen von allgemeinem Interesse Informationen zu Lehrpersonen Informationen betreffend Schülerinnen und Schülern Fotos von Schülerinnen und Schülern dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung, respektive mit Einwilligung der Eltern ins Internet gestellt werden. Bei Klassenfotos muss die Einwilligung aller Abgebildeten vorliegen. Selbst wenn die Einwilligung vorliegt, sollten die Schulen nicht alles veröffentlichen, was aus rechtlicher Sicht veröffentlicht werden kann. Die Fotos sind weltweit für immer abrufbar und können missbräuchlich genutzt werden. Porträtaufnahmen sollen nicht veröffentlicht werden. Die publizierten Fotos müssen regelmässig gesichtet und ältere Publikationen gelöscht werden. Siehe unter Einwilligung für das Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos. Kontaktformular Sicherheitsprüfung der Website |
Betreiben einer Website
Beim Betreiben einer Website sind gewisse Anforderungen zu berücksichtigen.
Siehe Merkblatt Sichere Website
Betreiben der Website durch externe Dienstleister
Das Betreiben der Website durch externe Dienstleister ist eine Auslagerung. Mit diesen muss ein gesetzeskonformer Vertrag abgeschlossen werden.
Siehe unter Auslagerung.
Einbinden von Videos
Werden Videos beispielsweise von Youtube auf der Website eingebunden, muss sichergestellt sein, dass beim Seitenaufruf keine Daten des Nutzers ohne sein Einwirken übertragen werden. Dies ist mit der «Zwei-Klick-Lösung» möglich.
Siehe Merkblatt Dienste Dritter auf Websites
Informationen von allgemeinem Interesse
Siehe unter Bekanntgabe von Informationen von allgemeinem Interesse.
Informationen zu Lehrpersonen
Siehe unter Bekanntgabe von Informationen von allgemeinem Interesse.
Informationen betreffend Schülerinnen und Schülern
Persönliche Informationen von Schülerinnen und Schülern sollten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht auf der Schulwebsite publiziert werden. Dies selbst dann nicht, wenn die Schülerinnen und Schüler eingewilligt haben. Dazu gehören insbesondere Vor- und Familiennamen sowie Hobbies.
Fotos von Schülerinnen und Schülern dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung, respektive mit Einwilligung der Eltern ins Internet gestellt werden. Bei Klassenfotos muss die Einwilligung aller Abgebildeten vorliegen. Selbst wenn die Einwilligung vorliegt, sollten die Schulen nicht alles veröffentlichen, was aus rechtlicher Sicht veröffentlicht werden kann. Die Fotos sind weltweit für immer abrufbar und können missbräuchlich genutzt werden. Porträtaufnahmen sollen nicht veröffentlicht werden. Die publizierten Fotos müssen regelmässig gesichtet und ältere Publikationen gelöscht werden.
Siehe unter Einwilligung für das Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos.
Siehe unter Fotografieren in der Schule.
Kontaktformular
Bietet die Schulwebsite ein Kontaktformular oder eine Kontakt-E-Mail-Adresse an, so ist ein Hinweis anzubringen, dass keine vertraulichen Inhalte auf diesem Weg übermittelt werden sollen, es sei denn, dieser ist verschlüsselt.
Sicherheitsprüfung der Website
Siehe unter Informationssicherheit.