Bekanntgabe von Personendaten durch die Einwohnerkontrolle

Bei der Bekanntgabe von Personendaten durch die Einwohnerkontrolle ist zu unterscheiden, ob es um eine regelmässige oder eine einzelfallweise Bekanntgabe geht und ob die Empfängerin oder der Empfänger ein öffentliches Organ oder eine Privatperson beziehungsweise eine private Organisation ist.

Regelmässige Bekanntgabe und Bekanntgabe auf Anfrage
Die Einwohnerkontrolle gibt Personendaten aus dem Einwohnerregister entweder regelmässig oder auf Anfrage hin bekannt.
Siehe zur regelmässigen Bekanntgabe unter Regelmässige Bekanntgabe an öffentliche Organe.
Siehe zur Bekanntgabe auf Anfrage:

Bekanntgabe an andere öffentliche Organe und Bekanntgabe an Private
Die Einwohnerkontrolle gibt sowohl anderen öffentlichen Organen als auch Privaten Personendaten bekannt.
Siehe zur Bekanntgabe an öffentliche Organe:

Siehe zur Bekanntgabe an Private unter

Bekanntgabe von Personendaten durch die Einwohnerkontrolle

Bei der Bekanntgabe von Personendaten durch die Einwohnerkontrolle ist zu unterscheiden, ob es um eine regelmässige oder eine einzelfallweise Bekanntgabe geht und ob die Empfängerin oder der Empfänger ein öffentliches Organ oder eine Privatperson beziehungsweise eine private Organisation ist.

Regelmässige Bekanntgabe und Bekanntgabe auf Anfrage
Die Einwohnerkontrolle gibt Personendaten aus dem Einwohnerregister entweder regelmässig oder auf Anfrage hin bekannt.
Siehe zur regelmässigen Bekanntgabe unter Regelmässige Bekanntgabe an öffentliche Organe.
Siehe zur Bekanntgabe auf Anfrage:

Bekanntgabe an andere öffentliche Organe und Bekanntgabe an Private
Die Einwohnerkontrolle gibt sowohl anderen öffentlichen Organen als auch Privaten Personendaten bekannt.
Siehe zur Bekanntgabe an öffentliche Organe:

Siehe zur Bekanntgabe an Private unter