Bekanntgeben von Personendaten

Bekanntgeben ist das Zugänglichmachen von Personendaten wie das Einsichtgewähren, Weitergeben oder Veröffentlichen.

Das Veröffentlichen von Personendaten im Internet ist beispielsweise eine Bekanntgabe an unbestimmte Empfängerinnen und Empfänger.

(§ 3 Abs. 6 IDG)

Bekanntgeben von Personendaten

Bekanntgeben ist das Zugänglichmachen von Personendaten wie das Einsichtgewähren, Weitergeben oder Veröffentlichen.

Das Veröffentlichen von Personendaten im Internet ist beispielsweise eine Bekanntgabe an unbestimmte Empfängerinnen und Empfänger.

(§ 3 Abs. 6 IDG)