Besondere PersonendatenBesondere Personendaten sind einerseits Informationen, bei denen wegen ihrer Bedeutung, der Art ihrer Bearbeitung oder der Möglichkeit ihrer Verknüpfung mit anderen Informationen die besondere Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung besteht. Anderseits sind damit auch Zusammenstellungen von Informationen, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit natürlicher Personen erlauben (sog. «Persönlichkeitsprofile») gemeint. Zur ersten Kategorie gehören insbesondere Informationen über
Angaben über Einkommens- und Vermögensverhältnisse fallen nicht unter den Begriff. Diese können aber Gegenstand besonderer Geheimhaltungspflichten sein (im Bereich des öffentlichen Rechts z.B. Steuergeheimnis, im privatrechtlichen Bereich z.B. Bankkundengeheimnis). (§ 3 Abs. 4 IDG) |
Besondere Personendaten sind einerseits Informationen, bei denen wegen ihrer Bedeutung, der Art ihrer Bearbeitung oder der Möglichkeit ihrer Verknüpfung mit anderen Informationen die besondere Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung besteht. Anderseits sind damit auch Zusammenstellungen von Informationen, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit natürlicher Personen erlauben (sog. «Persönlichkeitsprofile») gemeint.
Zur ersten Kategorie gehören insbesondere Informationen über
Angaben über Einkommens- und Vermögensverhältnisse fallen nicht unter den Begriff. Diese können aber Gegenstand besonderer Geheimhaltungspflichten sein (im Bereich des öffentlichen Rechts z.B. Steuergeheimnis, im privatrechtlichen Bereich z.B. Bankkundengeheimnis).
(§ 3 Abs. 4 IDG)