Bestimmte PersonBestimmt ist eine Person, wenn sich ihre Identität direkt aus der Information selber ergibt, also z.B. bei einem Personaldossier, bei einem Datensatz in der Kundenkartei oder bei einem Personalausweis. § 3 [Abs. 3] IDG |
Bestimmt ist eine Person, wenn sich ihre Identität direkt aus der Information selber ergibt, also z.B. bei einem Personaldossier, bei einem Datensatz in der Kundenkartei oder bei einem Personalausweis.
§ 3 [Abs. 3] IDG