Bestimmte PersonBestimmt ist eine Person, wenn sich ihre Identität direkt aus der Information selber ergibt, also z.B. bei einem Personaldossier, bei einem Datensatz in der Kundenkartei, einem Personalausweis. (§ 3 [Abs. 3] IDG) |
Bestimmt ist eine Person, wenn sich ihre Identität direkt aus der Information selber ergibt, also z.B. bei einem Personaldossier, bei einem Datensatz in der Kundenkartei, einem Personalausweis.
(§ 3 [Abs. 3] IDG)