Grundsätze des Datenschutzes

Die Datenschutzregelungen – ob des Europarates, der Europäischen Union, des Bundes oder der Kantone – basieren auf denselben Prinzipien zum Ausgleich der teils entgegengesetzten Interessen bei der Bearbeitung von Personendaten. Es sind dies die folgenden Grundsätze:

  • Rechtmässigkeit (beim Datenbearbeiten durch öffentliche Organe in Form der Gesetzmässigkeit)
  • Verhältnismässigkeit
  • Zweckbindung
  • Richtigkeit / Integrität
  • Transparenz gegenüber den betroffenen Personen
  • Informationssicherheit

Grundsätze des Datenschutzes

Die Datenschutzregelungen – ob des Europarates, der Europäischen Union, des Bundes oder der Kantone – basieren auf denselben Prinzipien zum Ausgleich der teils entgegengesetzten Interessen bei der Bearbeitung von Personendaten. Es sind dies die folgenden Grundsätze:

  • Rechtmässigkeit (beim Datenbearbeiten durch öffentliche Organe in Form der Gesetzmässigkeit)
  • Verhältnismässigkeit
  • Zweckbindung
  • Richtigkeit / Integrität
  • Transparenz gegenüber den betroffenen Personen
  • Informationssicherheit