Kontrolle

Das Prinzip der Kontrolle ist einer der Grundsätze des Datenschutzes. Der Begriff hat einen doppelten Sinngehalt. Einerseits verweist er auf die individuellen Ansprüche, die bei Verletzungen des Datenschutzes oder bezüglich des Zugangs zu eigenen Personendaten (Auskunftsrecht) bestehen. Damit wird dem Grundgedanken des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Ausdruck verliehen. Anderseits bezieht er sich auf die Kontroll- und Einwirkungsbefugnisse, die der oder dem Beauftragten für Datenschutz gegenüber öffentlichen Organen zustehen, um gemäss ihrem oder seinem Auftrag die Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu überwachen.

(§§ 20 Abs. 2, 21 und 34 ff. IDG)

Kontrolle

Das Prinzip der Kontrolle ist einer der Grundsätze des Datenschutzes. Der Begriff hat einen doppelten Sinngehalt. Einerseits verweist er auf die individuellen Ansprüche, die bei Verletzungen des Datenschutzes oder bezüglich des Zugangs zu eigenen Personendaten (Auskunftsrecht) bestehen. Damit wird dem Grundgedanken des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Ausdruck verliehen. Anderseits bezieht er sich auf die Kontroll- und Einwirkungsbefugnisse, die der oder dem Beauftragten für Datenschutz gegenüber öffentlichen Organen zustehen, um gemäss ihrem oder seinem Auftrag die Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu überwachen.

(§§ 20 Abs. 2, 21 und 34 ff. IDG)