Listenauskunft

Eine Listenauskunft ist die nach bestimmten Gesichtspunkten geordnete Bekanntgabe von Personendaten. Das Gemeindegesetz schafft die gesetzliche Grundlage für Sammelauskünfte aus dem Einwohnerregister an private Personen und Organisationen, schränkt aber die bekannt zu gebenden Daten, die zulässigen Zwecke und die Weitergabe ein.

(§ 19 MERG)

Listenauskunft

Eine Listenauskunft ist die nach bestimmten Gesichtspunkten geordnete Bekanntgabe von Personendaten. Das Gemeindegesetz schafft die gesetzliche Grundlage für Sammelauskünfte aus dem Einwohnerregister an private Personen und Organisationen, schränkt aber die bekannt zu gebenden Daten, die zulässigen Zwecke und die Weitergabe ein.

(§ 19 MERG)