Nicht personenbezogene ZweckeAls nicht personenbezogene Zwecke der Datenbearbeitung gelten insbesondere Forschung, Planung und Statistik. Die Bearbeitung von Personendaten sowie die Bekanntgabe von Personendaten zu nicht personenbezogenen Zwecken werden vom IDG privilegiert behandelt. (§ 9 Abs. 2 IDG, § 18 IDG) |
Als nicht personenbezogene Zwecke der Datenbearbeitung gelten insbesondere Forschung, Planung und Statistik. Die Bearbeitung von Personendaten sowie die Bekanntgabe von Personendaten zu nicht personenbezogenen Zwecken werden vom IDG privilegiert behandelt.
(§ 9 Abs. 2 IDG, § 18 IDG)