Öffentliche Organe
Als öffentliche Organe gelten gemäss IDG:
- Der Kantonsrat, die Gemeindeparlamente sowie die Gemeindeversammlungen;
- Behörden und Verwaltungen des Kantons und der Gemeinden;
- Organisationen und Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit sie mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut sind.
§ 3 Abs. 1 IDG