Privatheit

Im Datenschutzrecht wird oft mit der Ausdrucksweise «Recht auf Privatheit» auf den Schutz der Privatsphäre Bezug genommen. Im Gegensatz zur Privatsphäre im strengen Sinne umfasst der Begriff der Privatheit auch Sachverhalte, die für sich betrachtet keinen privaten oder intimen Charakter haben, die jedoch vom Betroffenen willentlich den privaten Angelegenheiten zugeordnet werden. Das Recht auf Privatheit beinhaltet somit auch das Element der informationellen Selbstbestimmung.

(Art. 8 Europäische Konvention der Menschenrechte, EMRK, SR 0.101; Art. 13 Abs. 1 BV)

Privatheit

Im Datenschutzrecht wird oft mit der Ausdrucksweise «Recht auf Privatheit» auf den Schutz der Privatsphäre Bezug genommen. Im Gegensatz zur Privatsphäre im strengen Sinne umfasst der Begriff der Privatheit auch Sachverhalte, die für sich betrachtet keinen privaten oder intimen Charakter haben, die jedoch vom Betroffenen willentlich den privaten Angelegenheiten zugeordnet werden. Das Recht auf Privatheit beinhaltet somit auch das Element der informationellen Selbstbestimmung.

(Art. 8 Europäische Konvention der Menschenrechte, EMRK, SR 0.101; Art. 13 Abs. 1 BV)