Rechtsansprüche

Werden Personendaten widerrechtlich bearbeitet oder sind bearbeitete Personendaten unrichtig, so kann die betroffene Person verlangen, dass:

  • unrichtige Personendaten berichtigt oder vernichtet werden;
  • das widerrechtliche Bearbeiten unterlassen wird;
  • die Folgen des widerrechtlichen Bearbeitens beseitigt werden;
  • die Widerrechtlichkeit des Bearbeitens feststellt wird.

Entsprechende Begehren sind an das öffentliche Organ, das für die Datenschutzverletzung verantwortlich ist, zu stellen und werden von diesem mit einem anfechtbaren Entscheid beantwortet. Es darf keine Gebühr dafür erhoben werden.

§ 21 IDG

Rechtsansprüche

Werden Personendaten widerrechtlich bearbeitet oder sind bearbeitete Personendaten unrichtig, so kann die betroffene Person verlangen, dass:

  • unrichtige Personendaten berichtigt oder vernichtet werden;
  • das widerrechtliche Bearbeiten unterlassen wird;
  • die Folgen des widerrechtlichen Bearbeitens beseitigt werden;
  • die Widerrechtlichkeit des Bearbeitens feststellt wird.

Entsprechende Begehren sind an das öffentliche Organ, das für die Datenschutzverletzung verantwortlich ist, zu stellen und werden von diesem mit einem anfechtbaren Entscheid beantwortet. Es darf keine Gebühr dafür erhoben werden.

§ 21 IDG