SicherheitDas Gebot der Informationssicherheit ist einer der Grundsätze des Datenschutzes. Danach muss das öffentliche Organ Informationen (und insbesondere Personendaten) durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen. Die Massnahmen richten sich insbesondere nach den folgenden Schutzzielen:
Die zu treffenden Massnahmen richten sich nach der Art der Information, nach Art und Zweck der Verwendung und nach dem jeweiligen Stand der Technik. (§ 7 IDG) |
Das Gebot der Informationssicherheit ist einer der Grundsätze des Datenschutzes. Danach muss das öffentliche Organ Informationen (und insbesondere Personendaten) durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen schützen. Die Massnahmen richten sich insbesondere nach den folgenden Schutzzielen:
Die zu treffenden Massnahmen richten sich nach der Art der Information, nach Art und Zweck der Verwendung und nach dem jeweiligen Stand der Technik.
(§ 7 IDG)