VertraulichkeitEines der Schutzziele der Informationssicherheit, wonach Informationen nicht unrechtmässig zur Kenntnis gelangen dürfen. § 7 Abs. 2 lit. a IDG |
Eines der Schutzziele der Informationssicherheit, wonach Informationen nicht unrechtmässig zur Kenntnis gelangen dürfen.
§ 7 Abs. 2 lit. a IDG