Vorabkontrolle

Öffentliche Organe, die dem IDG unterstehen und ein Vorhaben planen, das die Bearbeitung von Personendaten mit besonderen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorsieht, haben dieses einer Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten zu unterziehen.

Mit der Vorabkontrolle wird vorgängig geprüft, ob eine beabsichtigte Bearbeitung von Personendaten mit dem Datenschutz vereinbar ist.

Einige Risikofaktoren sind in § 24 IDV aufgezählt:

  • das Abrufverfahren
  • die Sammlung einer Vielzahl besonderer Personendaten
  • der Einsatz neuer Technologien
  • die gemeinsame Bearbeitung von Personendaten durch mindestens drei verschiedene öffentliche Organe
  • eine grosse Anzahl von betroffenen Personen

Beispiele solcher Vorhaben mit besonderen Risiken sind:

  • Einrichten von Online-Zugriffen
  • Bearbeitung von Persönlichkeitsprofilen
  • Vernetzung verschiedener Datenbanken
  • Verwendung biometrischer Daten
  • Verwendung von Radio Frequency Identification (RFID)

(§ 10 IDG; § 24 IDV)

Vorabkontrolle

Öffentliche Organe, die dem IDG unterstehen und ein Vorhaben planen, das die Bearbeitung von Personendaten mit besonderen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen vorsieht, haben dieses einer Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten zu unterziehen.

Mit der Vorabkontrolle wird vorgängig geprüft, ob eine beabsichtigte Bearbeitung von Personendaten mit dem Datenschutz vereinbar ist.

Einige Risikofaktoren sind in § 24 IDV aufgezählt:

  • das Abrufverfahren
  • die Sammlung einer Vielzahl besonderer Personendaten
  • der Einsatz neuer Technologien
  • die gemeinsame Bearbeitung von Personendaten durch mindestens drei verschiedene öffentliche Organe
  • eine grosse Anzahl von betroffenen Personen

Beispiele solcher Vorhaben mit besonderen Risiken sind:

  • Einrichten von Online-Zugriffen
  • Bearbeitung von Persönlichkeitsprofilen
  • Vernetzung verschiedener Datenbanken
  • Verwendung biometrischer Daten
  • Verwendung von Radio Frequency Identification (RFID)

(§ 10 IDG; § 24 IDV)