Nichtabstreitbarkeit (engl. non-repudiation)Hier liegt der Schwerpunkt auf der Nachweisbarkeit gegenüber Dritten. Ziel ist zu gewährleisten, dass Aktionen, wie beispielsweise der Versand und Empfang von Daten und Informationen, nicht in Abrede gestellt werden können. Es wird unterschieden zwischen der Nichtabstreitbarkeit der Herkunft (die Absenderin/der Absender soll das Versenden einer Nachricht nachträglich nicht bestreiten können) und der Nichtabstreitbarkeit des Erhalts (die Empfängerin/der Empfänger soll den Erhalt einer Nachricht nachträglich nicht bestreiten können). Nichtabstreitbarkeit ist ein Schutzziel der Informationssicherheit. |
Hier liegt der Schwerpunkt auf der Nachweisbarkeit gegenüber Dritten. Ziel ist zu gewährleisten, dass Aktionen, wie beispielsweise der Versand und Empfang von Daten und Informationen, nicht in Abrede gestellt werden können. Es wird unterschieden zwischen der Nichtabstreitbarkeit der Herkunft (die Absenderin/der Absender soll das Versenden einer Nachricht nachträglich nicht bestreiten können) und der Nichtabstreitbarkeit des Erhalts (die Empfängerin/der Empfänger soll den Erhalt einer Nachricht nachträglich nicht bestreiten können). Nichtabstreitbarkeit ist ein Schutzziel der Informationssicherheit.