Wel­che Zu­kunft für den Da­ten­schutz: Re­fe­rat der Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten Dr. Do­mi­ni­ka Blon­ski

Eine rasante und dynamische Entwicklung

Wir befinden uns in einer rasanten Entwicklung, das war so, das ist so und das wird so bleiben. Stichwort Digitalisierung: In allen Bereichen sind wir mitten drin – Videocalls in der Verwaltung, elektronische Eingaben beim Bauamt in der Gemeinde, all die e-Projekte, im Gesundheitswesen eHealth, ein elektronischer Polizeiposten, selbstfahrende Autos, iPads in Schulen, aber auch Smartphones in jeder Hand (schauen Sie sich einmal im Tram um!), Social Media usw. und nun diskutieren wir über die Vertrauenswürdigkeit von KI.

Es stellen sich immer wieder neue Herausforderungen. Das haben wir in den Referaten von Moritz Leuenberger und Anna Jobin gesehen. Leben wir in virtuellen oder analogen Welten? Wo sprechen wir wirklich von KI?

Die Frage, die sich hier stellt, ist jene: Wie gehen wir damit um? Wir müssen uns mit diesen Entwicklungen aktiv auseinandersetzen und gemeinsam entscheiden, wie wir damit umgehen möchten. Da ist die Gesellschaft gefordert, aber auch die Politik, die Gesetze verabschiedet (darauf komme ich gleich zurück). Denn diese Entwicklungen betreffen uns alle, unabhängig von Haltungen oder Ansichten und in allen Lebensbereichen – lasst uns alle gemeinsam daran arbeiten und unsere Zukunft mitgestalten!

Die Entwicklung ist rasant, sie war aber auch von Anfang an dynamisch. Das haben wir beim Gespräch zwischen Markus Notter und Bruno Baeriswyl gesehen: kaum war das Gesetz da, zeigten sich Weiterentwicklungen und schon bald fühlte sich das Gesetz als überholt an...

Auch zu dieser Zeit mussten wir uns damit auseinandersetzen, wie das Internet funktioniert und was wir über E-Mail-Kanäle versenden. Es blieb nicht bei den E-Mail-Kanälen, dazu kamen Social Media und nun KI – auch an dieser Dynamik hat sich nichts geändert, die Technologie entwickelt sich immer weiter (Hinweis in Klammern: Beim Apéro wird auf den Screens eine Timeline dargestellt sein, die die Meilensteine aufzeigt (z.B. Wann wurde das erste iPhone vorgestellt?) – ein Blick lohnt sich!).

Und: die Bedürfnisse entwickeln sich auch mit jeder Generation weiter – das hat uns Reena Krishnaraja auf lustige Art und Weise aufgezeigt.

Wobei – alles verändert sich dynamisch und rasant, aber: die Grundwerte, die sich aus der Bundesverfassung ergeben, die sind konstant geblieben und an diesen richten wir uns bis heute aus. Wir sprechen hier von Grundlagen unseres Staates, wie Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismässigkeit des staatlichen Handelns und – nicht zuletzt auch im Datenschutzbereich – von Grundrechten, die uns allen als Bevölkerung dieses Landes (und hier ganz spezifisch des Kantons Zürich) zustehen und ein gutes Miteinander ermöglichen.

Wie geht’s nun weiter im Kanton Zürich? – Wir schauen in die Zukunft

Das Datenschutzrecht musste sich ständig an diese dynamische, rasante Entwicklung anpassen. Das haben wir gut gemeistert, dennoch befassen wir uns ab und zu vertieft mit den rechtlichen Grundlagen, die unser Handeln leiten, und überprüfen, ob unsere Grundwerte noch gewahrt werden. Das haben wir 2007 bei der letzten Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes gemacht und das machen wir jetzt wieder bei der aktuell laufenden Totalrevision des IDG. Dieses wird zur Zeit vom Kantonsrat behandelt.

Die neuen Regelungen in dieser Revision sind zu begrüssen. So soll eine Beauftragte für das Öffentlichkeitsprinzip geschaffen werden, offene Behördendaten (OGD) geregelt werden, ein Verzeichnis der verwendeten algorithmischen Entscheidsysteme im Bereich der Künstlichen Intelligenz bestehen und eine Grundlage für Pilotversuche geschaffen werden.

Die Vorlage enthält aber auch noch zu diskutierende Regelungen, wie die Ergänzung des publizierten Tätigkeitsberichts der Datenschutzbeauftragten mit Stellungnahmen von öffentlichen Organen oder bedeutende Einschränkungen des Öffentlichkeitsprinzips, indem gewisse Dokumente pauschal vom Zugangsrecht der Bevölkerung ausgeschlossen sein sollen. Auch sollte die Chance nicht verpasst werden, ein Schlichtungsverfahren bei Streitfällen betreffend das Öffentlichkeitsprinzip vorzusehen – das wäre effizient und vertrauenswürdig für die beteiligten Personen.

Mein Fazit – 5 Punkte

  • Bewährtes behalten und auf die dynamische und rasante Entwicklung anwenden.
  • Notwendiges anpassen, aber auch aufpassen, dass nicht bürokratische Hürden geschaffen werden – wir leben in einer dynamischen Zeit und das Datenschutzrecht ist ein äusserst dynamisches Gebiet.
  • Für die Zukunft ist es wichtig, dass wir unsere Grundwerte und damit auch unsere Grundrechte nicht vergessen und uns darauf fokussieren. Es braucht die persönliche Freiheit für einen liberalen Rechtsstaat. Nur so funktioniert unsere Demokratie, mit freier Meinungsbildung. Das sind auch Instrumente gegen Manipulation, denn die Digitalisierung darf nicht zu einem Überwachungsstaat führen.
  • Die Aufgabe der Datenschutzbeauftragten ist es dabei, Checks and Balances sicherzustellen. Wir schauen, dass die gesetzlichen Vorgaben verfassungskonform vollzogen werden, indem wir Kontrollen durchführen und überprüfen, ob Grundrechtseingriffe nach rechtsstaatlichen Vorgaben erfolgen. Und – darauf besteht unser Fokus – wir unterstützen die beaufsichtigten Organe präventiv dabei, indem wir sie informieren und beraten.
  • Ich schliesse mit einem Schirm (Sie können heute einen solchen gerne mitnehmen): dieser stellt symbolisch das Schutzziel des Datenschutzes dar. Wir schützen nicht die Daten, sondern die Menschen, die sich unter dem Schirm befinden, in ihren Grundrechten und den Grundwerten unseres Staates. So wie uns dieser Regenschim vor dem Regen schützt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf den Austausch beim Apéro.