Bestimmbare Person

Bloss bestimmbar – Gegensatz zu bestimmt – ist eine Person, wenn ihre Identität nur durch die Kombination der Information mit anderen Informationen ohne einen unverhältnismässigen Aufwand feststellbar ist, also etwa über Funktionsbezeichnungen («die Personalchefin der Direktion der Justiz und des Innern»).

(§ 3 Abs. 3 IDG)

Bestimmbare Person

Bloss bestimmbar – Gegensatz zu bestimmt – ist eine Person, wenn ihre Identität nur durch die Kombination der Information mit anderen Informationen ohne einen unverhältnismässigen Aufwand feststellbar ist, also etwa über Funktionsbezeichnungen («die Personalchefin der Direktion der Justiz und des Innern»).

(§ 3 Abs. 3 IDG)