VerhältnismässigkeitDie Verhältnismässigkeit der Bearbeitung von Personendaten ist einer der Grundsätze des Datenschutzes. Verhältnismässig ist eine Datenbearbeitung,
§ 8 Abs. 1 IDG |
Die Verhältnismässigkeit der Bearbeitung von Personendaten ist einer der Grundsätze des Datenschutzes. Verhältnismässig ist eine Datenbearbeitung,
§ 8 Abs. 1 IDG