Zusammenarbeit mit schulexternen Diensten

Für den Austausch von Informationen mit schulexternen Diensten braucht es eine Rechtsgrundlage oder die Einwilligung der Betroffenen. Diese Zusammenarbeit ist auch unter dem Namen interinstitutionelle Zusammenarbeit bekannt.
Im Einzelfall können im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen eines anderen öffentlichen Organs Informationen durch die Schule bekannt gegeben werden, wenn diese für schulische Zwecke benötigt werden.

Siehe unter Amtshilfe.
Siehe unter Bekanntgabe von schulischen Informationen.
Siehe unter Bekanntgabe – Übersicht interne Weitergabe / externe Bekanntgabe.

Zusammenarbeit mit schulexternen Diensten

Für den Austausch von Informationen mit schulexternen Diensten braucht es eine Rechtsgrundlage oder die Einwilligung der Betroffenen. Diese Zusammenarbeit ist auch unter dem Namen interinstitutionelle Zusammenarbeit bekannt.
Im Einzelfall können im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen eines anderen öffentlichen Organs Informationen durch die Schule bekannt gegeben werden, wenn diese für schulische Zwecke benötigt werden.

Siehe unter Amtshilfe.
Siehe unter Bekanntgabe von schulischen Informationen.
Siehe unter Bekanntgabe – Übersicht interne Weitergabe / externe Bekanntgabe.